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BAFA-Förderung

Was kostet eine BAFA-geförderte Beratung unterm Strich?

Der Zuschuss klingt großzügig, entscheidend ist aber, was am Ende beim Betrieb hängen bleibt. Hier stehen die Fördersätze, die Deckelung und eine Beispielrechnung, mit der Sie Ihren Eigenanteil selbst überschlagen können.

Beispielrechnung: was am Ende beim Betrieb bleibt

Die Förderung bezieht sich auf das Netto-Beratungshonorar und ist bei 3.500 Euro gedeckelt. Alles darüber trägt der Betrieb selbst. Der Fördersatz hängt am Standort der beratenen Betriebsstätte: 80 Prozent in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, 50 Prozent in den übrigen Regionen.

Beratungshonorar nettoFörderfähiger AnteilEigenanteil bei 50 ProzentEigenanteil bei 80 Prozent
3.500 Euro3.500 Euro, die volle Bemessungsgrundlage1.750 Euro, Zuschuss 1.750 Euro700 Euro, Zuschuss 2.800 Euro
5.000 Euro3.500 Euro, der Rest ist nicht förderfähig3.250 Euro, Zuschuss 1.750 Euro2.200 Euro, Zuschuss 2.800 Euro
8.000 Euro3.500 Euro, der Rest ist nicht förderfähig6.250 Euro, Zuschuss 1.750 Euro5.200 Euro, Zuschuss 2.800 Euro

Wichtig zum Ablauf: Der Zuschuss wird erstattet, nicht vorab ausgezahlt. Sie bezahlen die Rechnung zunächst vollständig und reichen anschließend den Verwendungsnachweis ein. Erst danach fließt das Geld auf Ihr Geschäftskonto. Planen Sie die Liquidität entsprechend.

Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer abweichend behandelt. Der Zuschuss zählt außerdem als De-minimis-Beihilfe und wird auf Ihren Freibetrag innerhalb von drei Jahren angerechnet.

Häufige Fragen zu den Kosten

In zwei Minuten prüfen, ob Ihr Betrieb förderfähig ist

Der Fördercheck fragt die Punkte ab, an denen es in der Praxis scheitert: Unternehmensgröße, Standort der Betriebsstätte und bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen. Danach wissen Sie, mit welchem Fördersatz Sie rechnen können.

Was die Förderung nicht abdeckt

Der häufigste Grund für Ärger im Nachhinein ist nicht ein abgelehnter Antrag, sondern eine Kürzung beim Verwendungsnachweis. Die folgenden Punkte sind die typischen Stolperstellen. Wer sie vorher kennt, kalkuliert realistisch.

  1. 1

    Umsetzung statt Beratung

    Gefördert wird die Beratungsleistung, nicht die Umsetzung. Wer eine Website bauen, Anzeigen schalten oder Software einführen lässt, bekommt dafür keinen Zuschuss. Deshalb gehören Beratung und Umsetzung in getrennte Angebote und getrennte Rechnungen.

  2. 2

    Alles über 3.500 Euro netto

    Die Bemessungsgrundlage ist gedeckelt. Ein Honorar von 8.000 Euro erhöht den Zuschuss nicht, gefördert werden weiterhin nur 3.500 Euro. Der Rest bleibt vollständig beim Betrieb.

  3. 3

    Leistungen vor der Antragstellung

    Es gilt ein Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Wer startet, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch für die gesamte Beratung. Das Datum des Beratungsvertrags ist hier entscheidend.

  4. 4

    Reise- und Nebenkosten

    Fahrtkosten, Übernachtungen und Spesen zählen nicht zum förderfähigen Honorar. Sie können vereinbart werden, wandern aber vollständig in den Eigenanteil.

  5. 5

    Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug

    Ist Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, bezieht sich die Förderung auf das Nettohonorar. Nur wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage einbeziehen.

  6. 6

    Ein bereits ausgeschöpfter De-minimis-Freibetrag

    Der Zuschuss zählt als De-minimis-Beihilfe. Wer den Höchstbetrag im maßgeblichen Dreijahreszeitraum bereits ausgeschöpft hat, bekommt keine weitere Förderung, unabhängig von der Qualität des Antrags.

Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die aktuelle Richtlinie läuft bis zum 31.12.2026.